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Abgabe des KULTURERBE-Antrags: Ein zukunftsweisender Meilenstein in der Streuobstwiesengeschichte
©Miriam Sengebusch
Der Antrag zur Aufnahme von Streuobst in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wurde über Monate hinweg in einem offenen Verfahren erarbeitet und trägt den Titel „Der Streuobstanbau in Deutschland als Archiv des kulturellen Erbes“. Zahlreiche Akteure und Initiativen haben die offene Antragserstellung über unsere Homepage mit hochwertigen Beiträgen unterstützt. Außerdem haben sich bisher über 1,3 Millionen Unterstützer in die Unterstützerliste zum Antrag eingetragen. Wir danken allen Mitwirkenden für ihre wertvolle Arbeit und das weitreichende Engagement!
Am Mittwoch, dem 30. Oktober 2019, wurde der Antrag pünktlich zum Ende der Antragsfrist beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Stuttgart abgegeben. Vor Ort waren neben dem Vereinsvorstand und -mitgliedern auch die diesjährige Streuobstkönigin Nina Krippentz aus dem Landkreis Böblingen und weitere unterstützende Akteure. Auch der BUND und NABU Landesverband Baden-Württemberg zählen zu den Unterstützern des Antrages. Stellvertretend für die Verbände waren die Naturschutzreferentin Almut Sattelberger für den BUND und die stellvertretende Geschäftsführerin des NABU, Ingrid Eberhardt-Schad, vor Ort.
Wie geht es weiter?
Das zuständige Bundesland Baden-Württemberg wird nun bis Mitte April 2020 aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl von bis zu vier Bewerbungen treffen und diese an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln. Aus allen Ländern wird eine Vorschlagsliste mit maximal 64 Bewerbungen angefertigt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das dortige Gremium besteht aus ausgewiesenen ExpertInnen und WissenschaftlerInnen sowie VertreterInnen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder, des Auswärtigen Amts und der kommunalen Spitzenverbände. Anhand fachlicher Kriterien werden die Bewerbungen geprüft und Vorschläge zur Aufnahme von Kulturformen und Gute-Praxis-Beispielen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sowie Vorschläge für UNESCO-Nominierungen des Immateriellen Kulturerbes aus Deutschland formuliert. Schließlich bestätigen die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees.
Eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative und inklusive immaterielle Kulturformen und deren reichen Schatz an Erfahrungswissen.