Was gibts Neues?
Themen, Ideen, Termine und viele weitere spannende Nachrichten aus unserem weitverzweigten Netzwerk - wenn es etwas Neues gibt, lesen Sie es hier.
Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Stärkung von Naturschutz und Landwirtschaft beschlossen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat eine Gesetzesnovelle beschlossen. Mit der Freigabe dieser Gesetzesnovelle Mitte März, zielt das Kabinett auf einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg ab, um Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken. Der Entwurf geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren.
„Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln heimischen Ursprungs bei gleichzeitiger Pflege unserer einmaligen Kulturlandschaften auf lange Sicht sicherzustellen. Gerade in der aktuellen Lage zeigt sich, wie wichtig die Arbeit der Landwirtschaft für die tägliche Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist. Mit unserem Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft kommen“, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller.
Der Vorschlag soll sich nicht nur auf die Landwirtschaft beschränken, sondern nimmt die Gesellschaft in die Pflicht. Kommunen, Privatpersonen und das Land selbst muss seinen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.
„Unser Gesetzesvorschlag arbeitet vor allem mit Anreizen, Förderungen und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens nicht alleine lassen kann“, betonten Hauk und Untersteller. Im Doppelhaushalt 2020/21 sind rund 62 Millionen Euro für ein breit aufgestelltes und ausgewogenes Bündel an Maßnahmen vorgesehen. Im Bereich der Beratung würden zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen.
Erhalt von Streuobstbeständen
Mit Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform der Streuobstwiesen auch künftig erhalten bleibt. Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher ohne Genehmigung bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt aber ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes
-> Mehr unter Baden-Württemberg.de
-> Zur Online-Kommentierung
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg (2020): https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gesetzentwurf-zur-staerkung-von-naturschutz-und-landwirtschaft-beschlossen/
Bild: Reimund Walz