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Bayern verbessert Vertragsnaturschutzprogramm
Foto: Klara Dittrich-Rommel
Pressemitteilung Nr. 01/20 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Datum: 06.01.2020
Beim Vertragsnaturschutz werden die Prämien insbesondere für Weidetierhalter, Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Teichwirte wesentlich erhöht. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute (06.01.2020) in München: "Unser Vertragsnaturschutzprogramm startet 2020 mit erfreulichen Neuerungen für die mittlerweile über 20.000 teilnehmenden Bäuerinnen und Bauern. Wir setzen das Volksbegehren Plus zusammen mit den Bauern, Schäfern und Teichwirten um. Kooperation ist der Schlüssel zum Erfolg beim Artenschutz. Mit den erhöhten Prämien wird eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive für Betriebe geschaffen, die mit der naturverträglichen Bewirtschaftung ihrer Flächen Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft übernehmen."
Die Neuerungen im Vertragsnaturschutz gelten nicht nur für Neuantragsteller, sondern auch für Teilnehmer mit bereits laufenden Vereinbarungen. Das ist neu im Vertragsnaturschutzprogramm:
Erhöhung der Prämien für Streuobstwiesen um 50 Prozent: statt bislang 8 Euro pro Baum gibt es zukünftig 12 Euro pro Baum. Zusätzlich kann nun die Förderung einer extensiven Beweidung mit der Förderung von Streuobst auf ein und derselben Fläche kombiniert werden. "Damit verbessern wir die Anerkennung der Leistungen der Bewirtschafter von Streuobstwiesen bereits ab dem Jahr 2020 wesentlich. Wie zugesagt fördern wir bei der Umsetzung des Volksbegehrens Plus Bienen und Bauern", so Glauber.
Erhöhung der Prämien für die extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und Pferden von bisher 310 Euro pro Hektar und Jahr auf 420 Euro, bei Beweidung mit Ziegen von bisher 500 Euro pro Hektar und Jahr auf 570 Euro.
Zudem können sich Öko-Bauern nun wesentlich besser beim Vertragsnaturschutz beteiligen. So ist eine Kombination von Ackermaßnahmen im Vertragsnaturschutz mit der Förderung für den ökologischen Landbau (KULAP B10) nun möglich. Dabei wird die KULAP-Prämie in voller Höhe ausgezahlt, beim Vertragsnaturschutz zusätzlich eine Prämie von 310 Euro pro Hektar um Kornblumen und Acker-Rittersporn eine Chance zu geben. Auch beim Düngeverzicht auf Vertragsnaturschutzäckern wird bei Kombination mit der KULAP-Ökoförderung nun eine Prämie von 120 Euro pro Hektar gewährt.
Auch für die Teichwirte wird durch deutlich erhöhte Prämien die naturverträgliche Bewirtschaftung der Teiche gesichert. Bisher lag die Prämie für eine besonders naturverträgliche Bewirtschaftung zwischen 490 und 530 Euro je Hektar. Diese Prämie wird nun je nach Auflagen auf 640 bis 690 Euro erhöht. Auch die Prämie für den Nutzungsverzicht aus Artenschutzgründen in ausgewählten Teichen steigt von 590 Euro pro Hektar auf 720 Euro pro Hektar.
Alle Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die Antragstellung beginnt am 7. Januar und endet am 28. Februar 2020. Interessierte Land- und Teichwirte sowie Schäfer werden gebeten, sich bald mit der für sie zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Bei allen Maßnahmen sind Neuantragstellungen für fünf Jahre möglich, alternativ können für auslaufende Vereinbarungen Anschlussverpflichtungen mit einer Laufzeit von drei Jahren vereinbart werden. In diesen Fällen ist kein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, es wird jedoch empfohlen sich auch in diesen Fällen mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Sofern vom Bewirtschafter inhaltliche Änderungen gewünscht sind oder neue Flächen hinzugenommen werden sollen, ist auf jeden Fall eine Neuantragstellung für fünf Jahre erforderlich.
"Nachdem die Staatsregierung die Mittel für den Vertragsnaturschutz im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2020 um fast 15 Millionen Euro erhöht, freue ich mich auf zusätzliche Partner. Ich rufe alle Landwirte zum Mitmachen beim Vertragsnaturschutz auf", appellierte Glauber.
Bilder und Videos von Presseterminen finden Sie unter https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/mediatek/termine.html
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2020): https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=01%2F20