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Bio-Streuobst: Kontrollinstitut ermöglicht kostengünstige Gruppenzertifizierungen
Das Bio-Kontroll Institut in Kirchberg (Baden-Württemberg, Landkreis Schwäbisch Hall) übernimmt eine Vorreiterrolle: Als erste akkreditierte Kontrolleinrichtung in Deutschland bietet sie Bio-Gruppenzertifizierungen an. Damit senken Erzeugergruppen – auch im Streuobstbereich - ihre Kontrollkosten um bis zu fünfzig Prozent nach Angaben der Kontrollstelle.
Bio für Streuobstwiesen: Gruppenzertifizierung schafft neue Perspektiven
Bei kleinbäuerlichen Strukturen denken die meisten Menschen an weit entfernte Länder in Afrika, Asien oder Südamerika, wo Kleinbäuerinnen und Kleinbauern exotische Produkte auf wenigen Hektar Flächen anbauen. Oft schließen sich diese Kleinbäuerinnen und -bauern zu Zertifizierungs- und Vermarktungszwecken in Gruppen zusammen. Doch auch im landwirtschaftlich industrialisierten Europa gibt es nach wie vor kleinbäuerliche Strukturen – zum Beispiel bei Honig, Wein oder Streuobst. „In Europa erlaubt die EU-Bio-Verordnung erst seit 2022, dass sich Erzeugergruppen gemeinsam bio-zertifizieren lassen“, sagt Michael Schwegler, der Leiter des neuen Bio-Kontroll Instituts (BKI) in Kirchberg. Er und der Geschäftsführer Bobby Issac sehen in dieser rechtlichen Neuerung großes Potenzial für mehr Bio.
Weniger Kosten durch gemeinsame Zertifizierung
Bobby Isaac hat bereits viele Gruppen in Drittländern bei der Bio-Zertifizierung begleitet. Er schätzt die potenzielle Kostenersparnis auf mindestens fünfzig Prozent: „Bisher musste jeder einzelne Betrieb kontrolliert werden. Bei der Gruppenzertifizierung sind es nur noch fünf Prozent, die eine externe Kontrolle durchlaufen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gruppen ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS) haben oder aufbauen, das ihre Integrität dokumentiert, sowie dass sie ein gemeinsames Vermarktungssystem für ihre Produkte haben. Laut den Berechnungen des BKI lohnt sich die gemeinschaftliche Zertifizierung schon für Gruppen ab 30 Mitgliedern.

Voraussetzung: Kontrollkonzept
Für eine Gruppenzertifizierung ist es sinnvoll, dass die teilnehmenden Betriebe in räumlicher Nähe liegen. Die Gruppe muss ein eigenes IKS einrichte, dieses umfasst ein internes Kontrollhandbuch, dass beschreibt, wie die Gruppe 100 Prozent der Mitglieder kontrolliert. Für die internen „Inspektoren“ muss die Gruppe eine Qualifizierung durchführen und dokumentieren sowie Interessenskonflikte ausschließen. Die externe Kontrolle führt bei fünf Prozent der Mitglieder bzw. bei mindestens zehn Betrieben eine „Re-Inspektion“ durch und nimmt bei mindestens zwei Prozent der Mitglieder Proben.
Voraussetzungen: Flächengröße und Umsatz
Teilnahmeberechtigt an der Gruppenzertifizierung nach der Verordnung (EU) 2018/848. 36.1 sind formelle Zusammenschlüsse von Landwirten bzw. Bewirtschaftenden in Deutschland mit (1) einer eigenen Rechtsperson sowie (2) mit einer gemeinschaftlichen Vermarktung der erzeugten unverarbeiteten Produkte oder auch von verarbeiten Produkten ohne weitere Zutaten. Dazu zählen z.B. Vereine, die Mostobst oder Apfelsaft vermarkten. Für alle Mitglieder gelten folgende Grenzen: Sie dürfen mit dem bio-bewirtschafteten Betriebsteil max. 25.000 € Umsatz machen ODER maximal 15 ha Grünland oder 5 ha Ackerland bewirtschaften. Außerdem gilt: Nur das von der Gruppe vermarktete Produkt hat den Bio-Status. Die einzelnen Mitglieder können die in der Gruppe zertifizierten Produkte nicht als Bio-Produkte anbieten.
Ansprechpartner und Kontakt
Michael Schwegler und seine Kollegen beraten interessierte Gruppen gerne und unterstützen beim Aufbau eines Kontrollverfahrens zur Gruppenzertifizierung.
Bio-Kontroll Institut GmbH
Michael Schwegler
Schlossstraße 16/2
74592 Kirchberg/Jagst (Baden-Württemberg)
info@biokontroll-institut.org
07954 921 555 0
https://biokontroll-institut.org/