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Bio-Verordnung ab 2024: Wie beziehe ich Bio-Pflanzgut?
Ab Januar 2024 gelten neue Regelungen in der EU-Bio-Verordnung. Das betrifft auch ökologisch zertifizierte Streuobstbetriebe. Uns erreichten viele Fragen dazu, wie die Vorgaben auf der Streuobstwiese anzuwenden sind, u.a. Wann muss ich wo Bio-Pflanzgut beziehen? Wie dokumentiere ich die Bestellung?
Wir haben beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe nachgefragt. Alle Antworten auf die drängendsten Fragen im Kompendium.