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Eine Million Hochstämme für Bayern: Der Streuobstpakt
Im Juli hat die Staatsregierung in Bayern den „Bayerischen Streuobstpakt“ auf den Weg gebracht.
Situation in Bayern
Im Freistaat verarbeiten - neben einer hohen Eigenverwertungsquote durch Bewirtschaftende - ca. 400 Keltereien und rund 4.500 Brenner mehrere 10.000 Tonnen Streuobst pro Jahr. Nichtsdestotrotz besteht eine akute Gefahr für die Streuobstbestände: Seit 1965 verschwanden fast 70 % der Streuobstbestände. Nach Schätzungen beläuft sich der aktuelle Streuobstbestand in Bayern auf ca. sechs Millionen Streuobstbäume, was ca. 70.000 ha entspricht.
Der Weg zum Streuobstpakt
In der Vergangenheit gab es große Kritik an der bisherigen Streuobstverordnung der Staatsregierung. So reichten der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) Klage gegen die bisherige Streuobstverordnung ein. Auf Initiative der Bayerischen Staatskanzlei unter der Leitung des Landtagspräsidenten a.D. Alois Glück setzten sich alle Beteiligten an einen Tisch. Dazu zählten die Bayerische Staatsregierung und wichtige gesellschaftliche Gruppierungen, wie der LBV, der BN, der Bayerischer Bauernverband oder Vertreter der Fruchtsaftwirtschaft. Gemeinschaftlich wurde beschlossen, den jetzigen Streuobstbestand von etwa sechs Mio. Bäumen zu erhalten und eine weitere Million Streuobstbäume bis zum Jahr 2035 neu zu pflanzen.
Maßnahmen eines Paktes für Generationen
Unter der Leitung des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums wurde von über 30 Expertinnen und Experten aus den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppierungen rund um das Thema Streuobst ein langfristiger Maßnahmenplan erarbeitet. In diesem sind neue Fördermöglichkeiten, Marketingkonzepte, Verbraucherkampagnen sowie Forschungsprojekte zur standort- und verarbeitungsspezifischen Sorteneignung beschrieben. Bildung, Beratung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere wichtige Komponenten des Streuobstpaktes. In Hinblick auf das Lebensalter von Obstbäumen (80-100 Jahre) hat dieser für mehrere Generationen Bedeutung.
Die Ziele
Wird der regionale Streuobstanbau gefördert, trägt dies zur Sicherung der Eigenversorgung mit gesundem Obst bei. Außerdem wird die wirtschaftliche Wertschöpfung unterstützt, indem Akteure vielfältige Streuobstprodukte herstellen und vermarkten. Durch diese Maßnahmen sowie eine aktive Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen bleiben die artenreichen Lebensräume geschützt und die Kulturlandschaft erhalten.
Quellen:
Bayerische Staatsregierung (2021): Pressemitteilung vom 27.07.2021: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-27-juli-2021/
Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt (2021): https://www.digitalmagazin.de/marken/blw/hauptheft/2021-30/agrarpolitik/014_bayern-foerdert-streuobstbaeume
Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt (2021): https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/pakt-fuer-mehr-streuobst-566232
Bayerische Staatszeitung (2021): https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/leben-in-bayern/detailansicht-leben-in-bayern/artikel/vergessene-paradiese.html#topPosition