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Erfreuliche Nachrichten aus Stuttgart: Streuobst-Antrag auf Immaterielles Kulturerbe ist eine Runde weiter
Unser gemeinsames Vorhaben den Streuobstanbau zum Immateriellen Kulturerbe zu machen, ist seiner Verwirklichung einen großen Schritt nähergekommen. Denn in dem mehrstufig angelegten Verfahren zur Auswahl Immaterieller Kulturerbe ging die Bewerbung nun in die nächste Runde: Anfang April tagte das zuständige Gremium des Landes Baden-Württembergs und stimmte für den Antrag. Darüber, ob die Streuobstkultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, entscheidet nun die Deutsche UNESCO-Kommission.
Es ist eine sehr positive Botschaft, dass das zuständige Gremium in Baden-Württemberg für den Antrag gestimmt hat, denn damit wurde auch dem Wunsch der inzwischen über 1,3 Millionen Unterstützenden Rechnung getragen. Nach dieser erfreulichen Nachricht ist es für uns von Hochstamm Deutschland e.V. noch einmal an der Zeit DANKE zu sagen: Zwar hat unser Verein den Antrag federführend erarbeitet und die Koordination übernommen, ohne die Unterstützung der Streuobstakteure aus ganz Deutschland, wäre uns die Umsetzung dieses Vorhabens aber nicht möglich gewesen! Viele haben Unterschriften gesammelt und in ihrem Verein, ihrer Institution oder auch im Bekanntenkreis auf das Vorhaben und die Möglichkeiten zur Unterstützung aufmerksam gemacht. Außerdem haben uns zahlreiche Einsendungen und Rückmeldungen mit Hinweisen für die Antragsinhalte erreicht.
Wie es mit dem Antrag weitergeht zeigt sich in den nächsten Monaten: Nachdem nun die Bundesländer die Chance hatten bis zu vier Bewerbungen auszuwählen, wurden diese nun an den Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) weitergeleitet. Dieser fertigt eine Vorschlagsliste mit maximal 64 Bewerbungen aus allen Bundesländern an, die an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Das dortige Gremium prüft und bewertet die Bewerbungen anhand fachlicher Kriterien und empfiehlt Kulturformen zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis Immaterieller Kulturerbe. Diese Empfehlung geht dann zurück an den KMK und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. Pro Jahr kann dann eine der im Bundesweiten Verzeichnis aufgeführten Kulturform für eine der drei internationalen UNESCO-Listen zum Immateriellen Kulturerbe vorgeschlagen werden.
Sollte die Streuobstkultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden, wäre dies ein enormer Erfolg für den Erhalt der Kulturform. Zwar würde dies keine direkten Auswirkungen, wie zum Beispiel eine finanzielle Förderung von Streuobstbewirtschaftern mit sich bringen, birgt aber dennoch eine Menge Potenzial. Es wäre eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und trüge dazu bei, das große Engagement aller Streuobstwiesenfreunde zu würdigen. Denn wir alle wissen: Streuobstwiesen bestehen nur so lange, so lange es auch Menschen gibt, die ihre zeit- und arbeitsintensive Pflege übernehmen. Diese Erkenntnis möchten wir auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Die Aufnahme in das Verzeichnis kann dabei die Aufmerksamkeit für Streuobst massiv erhöhen, wie es beispielsweise zuvor schon bei der Brotkultur geschehen ist.