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Fördermaßnahme zum Streuobst-„Baumschnitt“ verlängert
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) führt die Förderung zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen in Baden-Württemberg fort. Ab sofort können Sammelanträge bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.
„Die Resonanz der derzeit laufenden Maßnahmen ist groß. Beinahe 8.000 Akteure beteiligen sich und pflegen etwa 400.000 Streuobstbäume. Mit Blick auf die Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Schutz der Insekten führt das Land seine Anstrengungen um den Streuobsterhalt fort und verfolgt diesen Ansatz weiter. In den Staatshaushaltsplan 2020/2021 wurden jährlich 3,3 Millionen Euro für die Streuobstförderung eingestellt“, sagte Peter Hauk. Diese Förderung stehe aktuell noch unter Vorbehalt der EU-rechtlichen Genehmigung. Trotzdem gehe man davon aus, dass die Förderung ab der Schnittsaison 2020/2021 greift.
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen ab dem 3. Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich, das bedeutet außerhalb des Siedlungsbereiches und dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Grundsätzlich sind Kern- und Steinobstbäume mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 Meter förderfähig (Brennkirschen und Walnussbäume ausgenommen). Pro Baum sind zwei Schnitte in fünf Jahren durchzuführen, welche mit je 15 Euro gefördert werden. Die Kommunen können diesen Fördersatz um bis zu 10 Euro je Baumschnitt erhöhen. Die Auszahlung der Förderung wird jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen beantragt. Sammelanträge können von Gruppen von Privatpersonen, Vereinen oder Verbänden, obstverarbeitenden Betrieben sowie Kommunen ab sofort und bis zum 15. Juli 2020 bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.
Baden-Württemberg möchte ein wichtiges Zeichen zum Erhalt dieser für Baden-Württemberg wichtigen Kulturlandschaft setzen und hebt hervor, dass es vitale Bäume nur dann gäbe, wenn diese eine entsprechende Pflege erfahren. Das Land belohne durch die Förderung den Einsatz der Menschen, die die Bäume fachgerecht schneiden.
--> Zur Förderung Baumschnitt (Streuobstportal Baden-Württemberg)
Quellen:
Kleinbrennerei (2020): https://www.kleinbrennerei.de/Aktuelles/News/Landesmassnahme-Baumschnitt-Streuobst-verlaengert,QUlEPTY1MzkzOTYmTUlEPTUwMjIx.html?UID=F0DFED2812160FA311C6987FBE9ECF50752BD8C54DE878
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2020): https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt