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Frage & Antwort: Erstes Schutz- und Pflegkonzept für Thüringens Streuobstwiesen. Ein Interview mit Annett Zeigerer vom Thüringer Umweltministerium
Das Land Thüringen hat kürzlich einen Handlungsleitfaden für Streuobst veröffentlicht, in dem fachliche Standards zur Pflanzung und Pflege für die Eingriffsregelung und Förderung enthalten sind.
Um zu erfahren was es damit auf sich hat, wie das Handlungskonzept in der Umsetzung funktioniert und welchen Beitrag es zum Erhalt von Streuobst leisten soll, haben wir mit Annett Zeigerer vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) gesprochen.
Jannis Burk, Hochstamm Deutschland e.V.: Guten Tag Frau Zeigerer, schön dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über den kürzlich veröffentlichten Handlungsleitfaden für Streuobst in Thüringen zu sprechen. Bevor wir uns darüber unterhalten, könnten Sie uns kurz etwas zum Streuobst in Thüringen sagen? Wo finden wir Streuobst, wo sind die „Hotspots“, von welcher Gesamtfläche sprechen wir in etwa?
Annett Zeigerer, TMUEN: Streuobst ist eigentlich in ganz Thüringen, bis auf die Kamm- und Hochlagen der Mittelgebirge, zu finden. Als „Streuobst-Hotspots“ können die reicher strukturierten Buntsandstein-, Acker- und Muschelkalk-Hügelländer, das Basaltkuppenland der Rhön und die den Mittelgebirgen vorgelagerten Zechsteingürtel genannt werden. Nach den letzten Biotop-Kartierungen reden wir, wenn wir die linearen Anpflanzungen außen vorlassen, in Thüringen von einer Gesamtfläche von schätzungsweise 10.000 Hektar Streuobstwiesen, von denen etwa 75 Prozent aufgrund ihres mangelhaften Zustandes gefährdet sind.
Jannis Burk: Im Juni dieses Jahres hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz in Thüringen (TMUEN) das „Handlungskonzept Streuobst Thüringen“ veröffentlicht. Darin enthalten sind Standards für die Pflanzung und die Unterhaltung, neue Vorgaben für Streuobstmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen und eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten der-Naturschutzförderung. Welchen Anlass hat man in Thüringen gesehen, um dieses neue Konzept zu entwickeln?
Annett Zeigerer: Schon seit längerem stehen wir im Austausch mit den Streuobstakteuren, insbesondere verschiedenen Vereinen und Verbänden aus Thüringen. Einerseits wurde von ihnen an uns herangetragen, dass sich ein Großteil der Streuobstwiesen, darunter auch einige, die im Zuge der Eingriffs-/Ausgleichsregelung gepflanzt wurden, in einem schlechten Pflegezustand befinden. Andererseits ist auch im Rahmen der Offenlandbiotopkartierung seitens der Naturschutzfachbehörde, dem TLUBN, ein dringender Handlungsbedarf festgestellt worden.
Jannis Burk: Dass Streuobstwiesen, die im Zuge der Eingriffs-/Ausgleichsregelung beispielsweise bei Planfeststellungsverfahren oder auch bei kommunalen Bauvorhaben entstanden sind, häufig nicht entsprechend gepflegt und genau so selten kontrolliert werden, sehen wir als bundesweites Problem an. Gibt es in Thüringen eine besondere Relevanz oder Brisanz bei diesem Thema?
Annett Zeigerer: Das Problem gibt es in Thüringen auch. Die Relevanz wurde bisher nicht untersucht. In Thüringen und vermutlich auch in den anderen neuen Bundesländern wurden ab den 90er Jahren nach der Wiedervereinigung Streuobstwiesen als Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, für Gewerbeansiedlungen und andere Infrastrukturgroßprojekte neuangelegt. Nach unserer Kenntnis enthalten einige Zulassungsbescheide bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen nach heutigem Stand Regelungslücken und zu unbestimmte Formulierung, die zur mangelhaften Umsetzung der Maßnahmen in der Vergangenheit geführt haben und deren fachgerechte Durchführung nicht nachträglich durch Anordnungen der Zulassungsbehörden herbeigeführt werden kann. Solche Maßnahmen sollten durch eine Endabnahme unter Protokollierung der Mängel beendet werden. Danach wären diese Flächen wieder für Fördermaßnahmen verfügbar.
Jannis Burk: Und jetzt soll das Handlungskonzept Streuobst einen Beitrag zur Restauration dieser Flächen leisten?
Annett Zeigerer: Der Handlungsbedarf ist viel umfangreicher. Er bezieht sich nicht nur auf schlecht umgesetzte Streuobst-Kompensationsmaßnahmen, sondern zielt grundsätzlich auf den gesamten Streuobstbestand Thüringens ab, wobei wir aber realistisch betrachtet nur einen Teil des Gesamtbestandes längerfristig vor dem Zusammenbruch werden retten können. Eingriffsregelung und Förderung müssen hier unbedingt Hand in Hand gehen. Unser Handlungskonzept lässt sich folgendermaßen grob skizzieren: Der Sanierung bestehender Bestände wird der Vorrang gegenüber der Neuanlage gegeben. Durch die Sanierung sollen die Bestände in einen wiedernutzbaren Zustand überführt werden. Es gibt derzeit drei Möglichkeiten für die Sanierung – Kompensationsmaßnahmen sowie Projekte, die über die thüringischen Naturschutzförderprogramme ENL und NALAP gefördert werden. Im Anschluss – d. h. nach Projektende bzw. Endabnahme der Kompensationsmaßnahme – sollen Landwirte oder ehrenamtliche Naturschutzinitiativen die Unterhaltung und Nutzung der Obstbestände über den Vertragsnaturschutz in Thüringen (Förderprogramme KULAP und NALAP) weiterführen. Dafür muss noch an vielen Stellschrauben gedreht werden, bis das System funktioniert: Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium über die Ausgestaltung des KULAPs in der nächsten Förderperiode, Anpassung der Förderrichtlinien der Naturschutzprogramme des Landes, Verbesserung der Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten von Streuobstprodukten, Qualifizierungsangebote für fachgerechte Obstbaumschnitte, Verfügbarkeit von regionalen und standorttauglichen Sorten in der erforderlichen Baumschulqualität für dem hochstämmigen Obstbau etc. Wir stehen also noch völlig am Anfang.
Jannis Burk: Welche konkreten Anreize sieht das Handlungskonzept vor, damit diese Eingriffskompensationen – also konkret die Revitalisierung der bestehenden Bestände – tatsächlich durchgeführt werden?
Annett Zeigerer: Bei der Umsetzung ist man in erster Linie auf die Bereitschaft der Eingriffsverursacher angewiesen, denn sie entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Eingriffsregelung selbst, welche Art von Kompensationsmaßnahme durchgeführt wird. Und das hängt letztendlich immer vom damit verbundenen koordinativen und finanziellen Aufwand ab, der bei Streuobstmaßnahmen relativ hoch ist. Die Naturschutzbehörde kann eine solche Maßnahme forcieren, indem sie dem Eingriffsverursacher bei der Planung der Maßnahme berät und Ansprechpartner, wie Landwirte oder regionale Initiativen, Vereine etc. vermittelt, die an einer Verwertung des Grünlandaufwuchses bzw. Obstes interessiert sind. In diesem Zusammenhang sollte man auch über Flächenpoollösungen nachdenken. Poolverwalter könnten – ggf. auch im Rahmen von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen, also sog. Ökokontomaßnahmen – die Maßnahmenplanung und Koordination bei der Umsetzung für den Eingriffsverursacher auf vertraglicher Basis erledigen.
Bestandteil des Handlungskonzeptes ist ein Bilanzierungsmodul für Streuobstmaßnahmen, das das bisherige Verfahren zur Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung erweitert, um die Attraktivität von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Obstbeständen gegenüber Neuanlagen zu erhöhen. Im Gegensatz zu Neuanlagen wirkt bei Sanierungsmaßnahmen kein Timelag-Effekt, da die Obstbestände aufgrund vorhandener Alt- und Habitatbäumen ohne Zeitverzug die gewünschte hochwertige ökologische Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt aufweisen. Das Bilanzierungsmodul ermöglicht eine differenzierte Bewertung des defizitären Ausgangsbestandes und führt dazu, dass mehr Flächenäquivalente als vorher generiert werden können. Weiterhin wurde bei Sanierungsmaßnahmen einschließlich Nachpflanzungen der festzulegende Zeitraum der Unterhaltungspflicht für den Eingriffsverursacher auf 15 Jahre herabgesetzt. Das setzt aber voraus, dass eine weiterführende Nutzung realisiert wird. Für diese könnten dann Vertragsnaturschutzmittel aus KULAP bzw. NALAP für die Grünlandnutzung bzw. Erhaltungsschnitte der Obstbäume beantragt werden.
Ob wir damit Erfolg bei den Eingriffsverursachern haben werden, wird sich erst zeigen. Denn wir erwarten im Gegenzug von den Eingriffsverursachern eine wesentlich höhere Qualität bei der Ausführung der Kompensationsmaßnahme. Wir legen beispielsweise Wert auf eine 15jährige Entwicklungspflege an den nachgepflanzten Jungbäumen sowie regelmäßige fachgerechte Obstbaumschnitte durch Personen, die eine Qualifikation für den hochstämmigen Obstbau nachweisen können.
Jannis Burk: Streuobstwiesen können erst dann revitalisiert werden, wenn an anderer Stelle Eingriffe in die Natur vorgenommen werden. Ein sofortiges Handeln, was den Beständen sicherlich zu Gute kommen würde, ist somit ja ausgeschlossen.
Annett Zeigerer: Naturschutzrechtliche Eingriffe, die Kompensation erfordern, werden täglich vorgenommen. Aber es hängt letztendlich von vielen Faktoren ab, welche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden.
Irgendwie scheinen manche Leute zu glauben, dass man mit der Eingriffsregelung allein alle Naturschutzprobleme lösen kann. Dem will ich eine klare Absage erteilen. Ich möchte nochmals betonen, wir reden hier über einen Bruchteil der Streuobstflächen, der realistischerweise im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen wiederhergestellt werden könnte. Naturschutzförderung und die richtige Steuerung über die Agrarpolitik halte ich grundsätzlich für effektivere Mittel.
Wir wünschen den Thüringern viel Erfolg bei ihrem Vorhaben die Streuobstbestände wiederherzustellen! Ein großer Dank geht an Frau Annett Zeigerer vom Umweltministerium für die fachkundige und freundliche Auskunft!
Informationen zum „Handlungskonzept Streuobst“:
Das Handlungskonzept wird in Abständen fortgeschrieben. Es ist daher in der jeweils aktuellen Version nur als PDF downloadbar unter: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/Publikationen/Publikationen_TMUEN/Streuobst_Final.pdf
(Bild: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz)
