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Krombacher´s Fassbrause Streuobst: Wie viel Streuobst ist drin?
Die Brauerei Krombacher aus Nordrhein-Westfalen vertreibt im Sommer 2024 einen Neuzugang im Fassbrausen-Sortiment: Krombacher´s Fassbrause Streuobst. Wie viel Streuobst ist drin? Hochstamm Deutschland e.V. fragt nach.
Neue Sorte im Fassbrause-Sortiment
Ab Mai 2024 erweitert Krombacher sein Fassbrause-Sortiment um die Fassbrause Streuobst. Laut einer Pressemitteilung der Brauerei im nordrhein-westfälischen Kreuztal, ist es die erste Fassbrause, die aus „mehreren Sorten“ bestehe. Fassbrausen sind i.d.R. alkoholfreie Erfrischungsgetränke, hergestellt aus einem Malzauszug. Die mittlerweile zehnte Fassbrause-Sorte enthält nach Angaben von Krombacher einen Mix aus verschiedenen Fruchtsäften. Kundinnen und Kunden erhalten sie im 6x0,33l Sixpack in ausgewählten Märkten.
Wie viel Streuobst ist in der Fassbrause Streuobst?
Auf Nachfrage von Hochstamm Deutschland e.V. antwortete die Brauerei per Mail zu ihrem neuen Produkt am 14. Juni 2024: „Die Namensgebung (Anm. der Redaktion: Streuobst) leitet sich von der Zusammensetzung mehrerer Früchte ab, welche im Streuobstanbau beliebt sind: Apfel, Birne Mirabelle und Pflaume.“ Informationen zu Lieferanten und der Rezeptur könnten nicht offengelegt werden. Laut Zutatenliste enthält das Erfrischungsgetränk: Wasser, Zucker, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat (2,4%), Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat (1,2%), Birnensaft aus Birnensaftkonzentrat (0,9%), Mirabellensaft aus Mirabellensaftkonzentrat (0,6%), Kohlensäure, Pflaumensaft aus Pflaumensaftkonzentrat (0,3%), natürliches Aroma, GERSTENMALZEXTRAKT, färbendes Konzentrat aus Karotte.
Stammt der Saftanteil von Streuobstflächen?
Mehrmalige schriftliche und telefonische Nachfragen, welche der enthaltenen Säfte aus Saftkonzentrat tatsächlich von Streuobstflächen stammen und wie Krombacher diese Herkunft sicherstellt, blieben bislang unbeantwortet. Entsprechend der Zutatenlisten sind es 3 % Saft aus Saftkonzentrat, die potenziell von Streuobstwiesen stammen könnten.
Streuobst und gesetzlicher Schutz
Nach Angaben des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gibt es für den Begriff „Streuobst“ keine Legaldefinition im Lebensmittelrecht. Es gelte aber Artikel 7 Absatz 1 Buchst. a) der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung(EU) Nr. 1169/2011 – kurz: LMIV): Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, zum Beispiel in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg impliziert der Begriff „Streuobst“ z.B. auf Apfelsaftprodukten, ohne weitere Angabe zum Streuobstanteil den Verbrauchern, dass das Produkt Früchte von Streuobstwiesen enthält. Bei der Beurteilung von Angaben zu Streuobst müsse die Lebensmittelüberwachung die Sichtweise eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zugrunde legen. Da die Legaldefinitionen für Streuobst, z.B. im Naturschutzrecht, dem normalinformierten und verständigen Durchschnittsverbraucher jedoch nicht im Detail bekannt seien, würde als charakteristisch für Streuobst aus Verbrauchersicht „Obst ausextensivem Anbau von überwiegend hochstämmigen Obstbäumen verschiedener Arten und Sorten, Alters- und Größenklassen in weiträumigen Abständen betrachtet, wobei die Bäume häufig „verstreut“ in der Landschaft stehen und sich vom Plantagenanbau abgrenzen“.
Was macht Streuobst besonders?
Was unterscheidet Streuobst von intensivem Obstbau? In Nordrhein-Westfalen, Sitz des Unternehmens, gelten Streuobstbestände als flächige Halb- und Hochstamm-Obstbaumbestände im Abstand von ca.10 x 10 Meter. Sie werden überwiegend als Dauergrünland durch Mahd oder Weide extensiv bis mäßig intensiv bewirtschaftet. Im Unterschied zu halb- oder niederstämmigen Obstplantagen zeichnen sich Streuobstbestände durch eine deutlich höhere strukturelle und biologische Vielfalt aus, Einzelbäume sind erkennbar. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter nutzen sowohl die Früchte als auch den Unterwuchs. Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW (§42 Abs. 4) sind extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände) gesetzlich geschützt.
Quellen
- Krombacher Brauerei (22. April 2024): Sommer, Sonne, Streuobst - die limitierte Krombacher´s Fassbrause Sonderedition. Pressemitteilung online unter: https://www.krombacher.de/standards/presse/pressemitteilungen/2024/Sommer%2C%20Sonne%2C%20Streuobst%20-%20die%20limitierte%20Krombacher%C2%B4s%20Fassbrause%20Sonderedition
- Krombacher Brauerei (14. Juni 2024): Krombacher´s Fassbrause Streuobst. Antwort per Mail an Hochstamm Deutschland e.V.
- Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg: schriftliche Antwort per Mail vom 17.10.2022.
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2019): Biotop- und Lebensraumtypenkatalog inkl. Erhaltungszustandsbewertung von FFH-Lebensraumtypen. Online unter: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/sammelmappe_lrt_ezb_april_2019.pdf