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Krombachers Fassbrause Streuobst: Was sagt der Verbraucherschutz?
Im Sommer berichteten wir über Krombacher´s Produktneuheit „Fassbrause Streuobst“ (zum Artikel). Hochstamm Deutschland e.V. hat nachgefragt, welche der enthaltenen Säfte aus Saftkonzentrat tatsächlich von Streuobstflächen stammen und wie Krombacher diese Herkunft sicherstellt. Die Anfrage bei Krombacher blieb unbeantwortet. Hochstamm Deutschland e.V. hat bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde nachgefragt. Was ist das Ergebnis?
Antwort des Verbraucherschutzes
Das zuständige Veterinäramt im Kreises Siegen-Wittgenstein teilte uns die Ergebnisse ihrer Ermittlungen zu dem Produkt „Krombachers Fassbrause Streuobst“ mit:
Mitte April änderte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ - und damit erst nach dem Herstellungsdatum der neuen Sorte Fassbrause Streuobst. Deshalb berücksichtigte die Behörde die dortigen Änderungen bei der Abfüllung und Kennzeichnung nicht. Allerdings prüfte das Amt eine amtliche Probe der Krombachers Fassbrause und klärte die Brauerei im Anschluss über eine fehlende Ergänzung zur Angabe „Alkoholfreies Erfrischungsgetränk“ auf.
Laut Stellungnahme des Herstellerbetriebes an die Behörde handelt es sich bei der Fassbrause Streuobst um einen Saisonartikel und eine Neuauflage sei nicht geplant. Aus diesem Grunde werden der Lebensmittelüberwachungsbehörde keine weiteren Maßnahmen erfolgen. Falls jedoch nochmals ein Inverkehrbringen dieser Sorte stattfinden sollte, prüft die Behörde das Vorhandensein der geforderten Kennzeichnungselemente auf dem Etikett erneut.
Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen keine weiteren Informationen zu Rezeptur und/oder Zusammensetzung dieser Sorte Fassbrause weitergeleitet werden.