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LBV will gegen neue Streuobstverordnung klagen
Im Zuge des Artenschutz-Volksbegehrens "Rettet die Bienen" in Bayern sprachen sich die teilnehmenden Bürger für einen verbesserten Schutz der Streuobstwiesen aus. Die neue Kartieranleitung des Umweltministeriums sieht nun vor, dass eine Streuobstwiese künftig nur dann ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, wenn der Ast-Ansatz der Obstbaumkronen bei 1,80 Meter beginnt. Bisher genügte eine Höhe von 1,60 Meter. Der Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV) beurteilt diesen Entwurf der neuen Streuobst-Verordnung als inakzeptabel. Der LBV befürchtet, dass nun keine Streuobstwiese die neuen Schutzkriterien mehr erfüllen und somit nicht mehr als geschütztes Biotop gelten würde. "Die neue Verordnung würde dem Schutz der bayerischen Streuobstbestände den Todesstoß versetzen.", so der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer.
Zur Untermauerung der Argumente beauftrage der Verein eine Probekartierung, welche in den Landkreisen Miltenberg, Erlangen-Höchstadt und Bamberg aufzeigt, dass dort alle 21 Streuobstflächen durch das veränderte Schutzraster fallen und zukünftig nicht mehr geschützt würden. Der Landesbund für Vogelschutz e.V. fordert daher eine Nachbesserung des derzeitigen Verordnungsentwurfes. Da Einwände des LBV während des Verfahrens nicht ausreichend zur Kenntnis genommen wurden, soll nun Klage eingereicht werden. Demgegenüber verteidigt die CSU die neuen Regeln. Als Motivation zum Erhalt und der Pflege der Streuobstwiesen sollen auch die weniger hohen Obstbaumbestände künftig finanziell gefördert werden.
Quelle:
BR 24 (2020): https://www.br.de/nachrichten/bayern/streuobstwiesen-lbv-will-gegen-neuregelung-klagen,RzSzJ8K
Bild: Björn Schotta