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Qualitätszeichen Streuobst Ba-Wü kommt
In Baden-Württemberg wird im Herbst 2024 bei der Fruchtsaft-Saison-Eröffnung der neue Produktbereich Streuobst im Qualitätszeichen (QZBW) eingeführt. Was ist geplant?
Was ist Voraussetzung?
- Streuobst stammt aus definierten Streuobstbeständen (gemäß § 4 Absatz 7 LLG ohne Größenbeschränkung)
- Mindestgehalt an Streuobst: 85 %, die Restmenge muss QZ Kriterien für QZ Fruchtsaft entsprechen
- kein gentechnisch verändertes Pflanzgut
- keine chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ab dem 5. Standjahr
- keine Herbizide und mineralische Stickstoffdüngung
- ausschließliche Erzeugung in Baden-Württemberg
- Zukauf von Rohware nur von anderen QZ-Zeichennutzern bzw. Erzeugern
- Regelmäßige Eigenkontrollen
- Getrennte Warenflüsse im Betrieb zu Nicht-QZ-Ware
- Rückstandsmonitoring
- . Neben diesen besonderen, übergesetzlichen Prozessanforderungen unterliegen QZBW-Streuobstprodukte außerdem speziellen Ansprüchen an die Produktqualität, wie auch andere Obsterzeugnisse im QZBW.
Wie kontrolliert das Land?
Das QZBW basiert auf einem dreistufigen Kontrollsystem: Eigenkontrolle, Kontrolle durch eine zertifizierte Kontrollstelle und Kontrolle der Kontrolle. Beispielsweise prüfen externe Kontrolleure im Zuge der jährlichen Zeichennutzerkontrolle vor Ort unter anderem, dass eine transparente, nachvollziehbare getrennte Erfassung, Lagerung und Verarbeitung der Programmware erfolgt und dokumentiert ist.
Quellen und weitere Informationen
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2024): Qualitätszeichen Baden-Württemberg „Gesicherte Qualität“. Anforderungen für den Produktbereich Streuobst. Online unter: https://mbw.imageplant.de/media/category/346
Landtag von Baden-Württemberg (2024): Antrag des Abg. Ralf Nentwich u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. QZBW Streuobst und zulässige Grenzwerte von Patulin, HMF und weiterer toxischer Stoffe. Drucksache 17/6706.
Marketinggesellschaft Baden-Württemberg (MBW) (2024): Streuobst im Qualitätszeichen Baden-Württemberg. Machen Sie mit!
Kontakt und Ansprechpartnerinnen:
- Für Fragen zu Vermarktungschancen und -aktivitäten: Simone Benz, Tel: 0151 22152566, Mail: benz@mbw-net.de
- Für Fragen zu Anforderungen und zur Qualitätssicherung: Andrea Kauk, Tel: 0151 51215212, Mail: kauk@mbw-net.de