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Stadt Wetzlar fördert Streuobst
Streuobst hat in Deutschland eine lange Tradition. In Wetzlar und der Umgebung prägen Streuobstwiesen die Kulturlandschaft und sind somit bedeutend für das Landschaftsbild.
Durch die neue Förderrichtlinie fördert die Stadt Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Vereine. Auch handlungsberechtigte Pächter sind zur Förderung zugelassen. Die Anträge müssen jeweils bis zum 15. Februar für die Frühjahrspflanzung beziehungsweise bis zum 15. September für die Herbstpflanzung beim Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Wetzlar vorliegen. Die Stadt fördert ausschließlich alte beziehungsweise regionalen Obstbaumsorten. Umweltdezernent Norbert Kortlüke freut sich, dass die Stadt durch die Haushaltsmittel Streuobstbewirschafterinnen und -bewirtschafter bei der Erhaltung des noch vorhandenen, die Verjüngung durch Nach- und Erhaltungspflanzungen sowie die Neuanlage der Streuobstbestände fördert.
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