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Streuobst gegen freie Radikale – warum Safttrinken stark macht
Die Universität für Bodenkultur in Wien widmete sich in einer Studie der Frage, ob sich der Gehalt an gesundheitsfördernden Stoffe zwischen verschiedenen Produktionssystemen und Sorten unterscheidet. Dabei konzentrierten sie sich auf Polyphenole (PPH). Diese Verbindungen schützen Zellen vor Schädigungen durch freie Radikale und senken das Risiko für Krebs- und Herzkrankheiten sowie Diabetes. Herauszustellen ist außerdem, dass Äpfel mit einem hohen Polyphenolgehalt für Allergiker verträglicher sind.
Beim Vergleich der untersuchten Säfte aus Österreich stießen die Wissenschaftler auf erstaunliche Ergebnisse:
- Streuobstsäfte enthalten rund das Doppelte an PPH gegenüber Saft aus Intensivanlagen.
- Sortenreine Säfte älterer Sorten enthalten höhere PPH-Gehalte gegenüber modernen Züchtungen aus Tafelobstanbau. Besonders hoch waren die Gehalte u.a. in Säften der Sorten Damasonsrenette und Bohnapfel, am geringsten in Idared.
- Naturtrübe Apfelsäfte enthalten mehr PPH, gleiches gilt für Direktsaft vs. Konzentrat.
- Bei biologisch produzierten Säfte finden sich mehr PPH als in solchen aus integriertem Anbau.
Insgesamt untersuchten die Forscher 17 Mischsäfte und 14 sortenreine Säfte aus verschiedenen Produktionssystemen (Streuobst, integrierter und biologischer Tafelobstbau). Sie analysierten darüber hinaus getrocknete Apfelspalten. Auch hier zeigten Streuobstprodukte deutlich höhere Gehalte an PPH. Außerdem lagen Produkte von regionalen Verarbeitern deutlich vor denen aus dem Handel.
Was bedeutet das für Streuobstvermarkter?
Martina Hörmann, Vorsitzende von Hochstamm Deutschland e.V. freut sich über die Ergebnisse: „Das ist ein klares Verkaufsargument für Streuobstprodukte. Sie bieten dem Verbraucher nicht nur den Zusatznutzen des Artenschutzes, sondern haben auch direkte gesundheitsfördernde Vorteile für Käuferinnen und Käufer“. Sie verweist allerdings auch auf zwei Hürden beim Einsatz in der Vermarktung. Zum einen ist das Fremdwort „Polyphenolgehalt“ nur schwer zu erklären. Zum anderen verbietet das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) die Werbung mit gesundheitsfördernden Inhaltsstoffen ohne wissenschaftliche Belege. Ob die vorliegende Studie aus Österreich den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Absicherung genügen, prüft Hochstamm Deutschland e.V. im Moment. Weitere Informationen hierzu folgen zusammen mit einem ausführlichen Kompendium zu den gesundheitsfördernden Inhaltsstoffen im Streuobst.
Weitere Informationen:
- Zum LFBG
- Titel der Studie: Noll, D., Spornberger, A., De Berardinis, F. (2020): Gesamtpolyphenolgehalte in Apfelsäften und -produkten aus Streuobst, Tafelobst und Handelsprodukten. In: Deutsche Lebensmittel-Rundschau (07/2021; 117. Jahrgang), S. 21.
Foto: M. Sengebusch