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Streuobst ohne Wiesennutzung: So ist Mulchen oder Mähen bereits ab Anfang Juli möglich
Ein Hinweis für alle aus Baden-Württemberg, die am Agrarumweltprogramm FAKT teilnehmen und den Nutzungscode 481 „Streuobst ohne Wiesennutzung“ angegeben haben: Ab letztem Jahr gilt: Mulchen oder Mähen ist vom 1. April bis zum 15. August verboten. Nach der guten fachlichen Praxis ist dies aus Sicht der Praxis wenig sinnvoll: Der Mäusedruck steigt, die Ernte früher Obstsorten ist erschwert. Mit einem Ausnahmeantrag ist es allerdings möglich, bereits ab dem 1. Juli zu mähen. Dafür füllen Betroffene den Antrag aus und reichen ihn bei ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt ein. Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gab beim Jahresgespräch Streuobst 2023 an, weiterhin auf eine Änderung der rechtlichen Grundlagen oder der Auslegung hinzuarbeiten.
Zum Antrag (bisher nur Version von 2023)
Quellen:
Jahresgespräch Streuobst 2023 in Baden-Württemberg