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Über hundert Anträge auf Umwandlung von Streuobst in BW
Seit Frühjahr 2023 gab es in Baden-Württemberg über hundert Anträge von Kommunen für Umwandlung von Streuobstwiesen.
Ab wann ist Streuobst schützenswert?
Baden-Württemberg hat 2020 mit der Änderung des Naturschutzgesetzes im Biodiversitätsstärkungsgesetz Streuobstbestände über 1.500 m² unter ein Erhaltungsgebot gestellt (siehe § 33a NatSchG – Erhaltung von Streuobstbeständen). Will beispielweise eine Kommune oder Privatperson Bäume fällen, bedarf sie hierfür eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes oder der Umweltmeldestelle des Landes. Die Genehmigung wird laut Gesetz verwehrt, wenn der Streuobstbestand „im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist“. Außerdem müssen die Bauträgerinnen die Umwandlung ausgleichen, vorrangig durch eine Neupflanzung eines Streuobstbestands.
Eine Orientierungshilfe des Umweltministerium BW von 2024 unterstützt die unteren Naturschutzbehörden dabei, den naturschutzfachlichen Wert einer Streuobstwiese landesweit einheitlich zu bewerten. Erteilen diese eine Rodungsgenehmigung, hilft die Handreichung dabei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Hilft die Regelung?
Recherchen der Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV von Frühjahr 2023 bis Sommer 2024 haben gezeigt, dass die Umwandlung weiter geht. Die Verbände prüften die gestellten 102 Anträge, die insgesamt 250.000 Quadratmeter Streuobstfläche und zirka 1.700 Bäume umfassen. Eine genaue Prüfung der 102 Anträge zeigt: Nur ein Fünftel bewerten die Naturschutzverbände weniger kritisch, weil etwa kleine Flächen oder weniger hochwertige Bestände betroffen sind. Für den Großteil erging von NABU, BUND und LNV eine ablehnende Stellungnahme. Gegen einige Planungen laufen Widerspruchsverfahren.
Weitere Informationen
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V.
Olgastraße 19, 70182 Stuttgart
Tel. 0711 - 248955-20
info@lnv-bw.de
https://lnv-bw.de/kommunen-stellen-immer-noch-zu-viele-antraege-auf-bebauung-von-streuobstwiesen/