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Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Weiterentwicklung
Am 19. Dezember 2019 gab das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Ausgestaltung der Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Biene“ bekannt. Zwischen dem 6. November und 18. Dezember diskutierten und berieten die Landesregierung, Landnutzverbände und der Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ intensiv mit dem Resultat folgender zentraler Punkte:
- Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 – 50 Prozent bis 2030
- Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 – 40 Prozent bis zum Jahr 2030
- Umsetzung des Verbots von Pflanzenschutzmitteln in ausgewiesenen Naturschutzgebieten
- Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
- Schaffung von Refugialflächen – 10 Prozent im Offenland
- Ausgleichskataster
- Erhalt von Streuobstbeständen
Über den Erhalt von Streuobstbeständen gibt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bekannt:
„Mit einer Regelung wird die Voraussetzung für eine bessere Unterstützung und damit den Erhalt der Streuobstbestände geschaffen. Daher sollen Bestände ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern unter diese Regelung fallen. Für den langfristigen Erhalt der Streuobstbestände ist eine sachgerechte Pflege durch die Besitzer unverzichtbar. Die Regelungen sind daher so ausgestaltet, dass sie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht beeinträchtigen.
Einzelbäume können wie bisher gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Mit dem Ausbau der Streuobstkonzeption und der Erweiterung der Fördermöglichkeiten sollen auch Nicht-Landwirte künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Pflege erhalten.
Die Umwandlung von Streuobstbeständen soll auch künftig möglich sein, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt hier hinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt aber ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird, die Pflege von Bäumen und des Unterwuchses verbessert werden und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.“ (Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg 2019, online)
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg betont in seiner Bekanntgabe außerdem, dass der Erhalt der Biologischen Vielfalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Somit werden auch die Kommunen und Privatpersonen in die Pflicht genommen. Es werde im Gesetz klargestellt werden, dass man auf eine zulässige Gartennutzung achte und Lichtverschmutzung reguliert und vermieden werden solle. Öffentliche Garten- und Parkflächen sollen künftig insektenfreundlich gepflegt und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im Siedlungsbereich verboten werden. Darüber hinaus ist in allen anderen Schutzgebieten nach Landesnaturschutzgesetz die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten untersagt.
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2019): https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-eckpunkte-zur-weiterentwicklung-des-volksbegehrens-rettet-die-bienen-1/?&pk_medium=newsletter&pk_content=Volksbegehren%20%22Rettet%20die%20Bienen%22%20weiterentwickelt&pk_keyword=landwirtschaft