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Wiesenobst bald garantiert traditionelle Spezialität?
Der Verein WiesenObst e.V. hat einen Antrag auf Eintrag der Bezeichnung „Wiesenobst“ in das europäische Verzeichnis der „garantiert traditionellen Spezialitäten“ gestellt. Dies bestätigte im Oktober 2022 die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Bundesanzeiger.
Was hat es mit den garantiert traditionellen Spezialitäten auf sich?
Bei einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) handelt es sich um eines der EU-Qualitätskennzeichen für Wein sowie für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Die weiteren Kennzeichen sind die „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)/geographische Angaben (g.g.A.) für Weine“ sowie „geographische Angaben (g.A.) für Spirituosen“.
Die Ziele des Qualitätskennzeichens garantiert traditioneller Spezialitäten sind
- die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltig zu unterstützen,
- Qualität von Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten,
- Missbrauch und Nachahmung von Produktbezeichnungen zu unterbinden sowie
- den Verbrauchern eine Orientierungshilfe zu geben, die sie vor Irreführung schützt.
Ziel der Verordnung ist kein quantitativer Wettbewerb, sondern ein internationaler Qualitätswettbewerb. In Deutschland verantwortet die BLE die Durchführung des nationalen Vorverfahrens.
Antrag eingereicht. Was kommt jetzt?
Der Antrag, den der Verein WiesenObst e.V. und namentlich Jörg Geiger in Deutschland offiziell eingereicht hat, befindet sich im nationalen Vorverfahren und ist frei zugänglich. Der Verein begründet die Eintragung damit, dass es sich bei Wiesenobst um ein Erzeugnis handelt, „[…] das eine Herstellungsart, Verarbeitungsart oder Zusammensetzung aufweist, die der traditionellen Praxis für jenes Erzeugnis oder Lebensmittel entspricht [und] aus traditionell verwendeten Rohstoffen oder Zutaten hergestellt wird.“
Die erste formale und inhaltliche Prüfung durch die BLE hat vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger stattgefunden. Vor einer erneuten Prüfung der BLE folgen Gutachten und Stellungsnahmen durch Ministerien, Fachbehörden und Forschungseinrichtungen. Die BLE trifft schließlich die Entscheidung über den Antrag, im Erfolgsfall leitet die BLE den Antrag an die Europäische Kommission weiter. Diese prüft den Antrag innerhalb von 12 Monaten. Stimmt die Europäische Kommission dem Antrag ebenfalls zu und es wird kein Einspruch erhoben, so wird die Eintragung in das Spezialitätenregister vorgenommen und darüber im Amtsblatt der EU informiert. (Ablauf des Anmelde- und Eintragungsverfahrens)
Weitere Informationen:
Quellen:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (2023): https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Garantiert-traditionelle-Spezialitaeten/Antraege_gtS.html
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (2023): https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/AblaufAnmeldeverfahren.html?nn=8904758
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (2022): Bekanntmachung Nr. 21/22/51 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/GTSpezialitaeten/Bekanntmachung_Wiesenobst.pdf;jsessionid=73C300F7BBFEA77D1F6F5A56D8F7C7B4.internet972?__blob=publicationFile&v=2
(Foto: pixabay)
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